NIS2 – Betroffenheit klären, Pflichten nachweisbar umsetzen.
Für Geschäftsführung und IT-Leitung im Mittelstand: Betroffenheitsprüfung, Lieferkette, Meldewege und technische Maßnahmen – aus einer Hand.
- 35+ Jahre Erfahrung im Team aus IT-Betrieb und Informationssicherheit
- Geprüft wird beides: direkt betroffen und über den Auftraggeber
- Selbst NIS2-konform aufgestellt – als MSP nach Artikel 21 umgesetzt
35+ Jahre
Erfahrung im Team – IT-Betrieb und Informationssicherheit
200+
betreute Kund:innen, laufend im Bestand
Artikel 21
UBESAFE selbst NIS2-konform aufgestellt – als Managed Service Provider
1 Stunde
Reaktion bei Critical, mit Techniker
Wer unter NIS2 fällt – direkt oder über den Auftraggeber.
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSI-Gesetz ohne Übergangsfrist. Entscheidend sind Sektor und Größe – und für alle anderen die Frage, wen sie beliefern.
Besonders wichtige Einrichtung
Sektor mit hoher Kritikalität nach Anlage 1 BSIG – etwa Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur oder IT-Dienste für Unternehmen – und ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme.
Wichtige Einrichtung
Sektor aus Anlage 1 oder 2 – darunter Maschinenbau, Fahrzeugbau samt Zulieferern, Elektro, Chemie, Lebensmittel, Post und Logistik – ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme.
Unabhängig von der Größe
Einige Dienste sind immer erfasst, etwa DNS-Dienste, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdienste. Hier zählt allein die Tätigkeit, nicht die Zahl der Mitarbeitenden.
Unternehmensgruppen
Mitarbeitende und Umsatz verbundener Unternehmen zählen nach der EU-KMU-Empfehlung grundsätzlich mit. Ausnahmen sind möglich – die Begründung muss aber tragen.
IT-Dienstleister und MSP
Managed Services für Unternehmen stehen in Anlage 1. Wer ab mittlerer Größe Systeme für Kund:innen betreibt, ist selbst betroffen – so wie UBESAFE.
Über die Lieferkette
Nicht im Gesetz, aber im Vertrag: Betroffene Einrichtungen müssen ihre Lieferkette absichern und geben Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister weiter – mit Fristen, die sie selbst setzen.
Erste Einordnung in drei Minuten – ohne Anmeldung.
Sieben Fragen zu Sektor, Größe und Kundenbeziehungen. Das Ergebnis zeigt, ob Sie voraussichtlich direkt, über die Lieferkette oder nicht betroffen sind – und was als Nächstes zu tun ist.
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben – keine Rechtsberatung. Die Angaben werden nicht gespeichert; erst mit dem Absenden des Formulars erhalten wir Ihr Ergebnis.
Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Belastbar wird die Einordnung mit der dokumentierten Betroffenheitsprüfung.
„Wir fallen nicht drunter“ – bis der Auftraggeber schreibt.
Viele Mittelständler sind nach Sektor und Größe nicht direkt erfasst. Ihre Kund:innen schon – und die müssen ihre Lieferkette absichern. Dann liegt ein Fragebogen mit kurzer Frist auf dem Tisch.
Was Auftraggeber verlangen
Betroffene Einrichtungen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu steuern. Das geben sie über Einkauf und Verträge an Sie weiter.
Rechtsgrundlage beim Auftraggeber: § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG – Sicherheit der Lieferkette.
Was es für Sie bedeutet
Die Klauseln wirken harmlos, solange nichts passiert. Im Ernstfall entscheiden sie, wer haftet und wer Lieferant bleibt.
Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Vertragsklauseln bewertet Ihr Anwalt – wir liefern die technische Grundlage.
Wer im Unternehmen was über NIS2 wissen muss.
NIS2 ist kein reines IT-Projekt. Vier Rollen sind beteiligt – und jede stellt eine andere Frage.
Die Verantwortung lässt sich nicht delegieren
Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten, haftet sie gegenüber dem Unternehmen.
Zehn Maßnahmen, eine Meldekette
Risikoanalyse, Backup, Zugriffskontrolle, MFA, Protokollierung – und ein Meldeweg, der auch am Wochenende innerhalb von 24 Stunden funktioniert. Zählt nur, was nachweisbar umgesetzt ist.
Der Fragebogen kommt über den Vertrieb
Lieferantenselbstauskunft, Ausschreibungsunterlagen, neue Rahmenverträge: Hier entscheidet sich, ob Sie Lieferant bleiben. Antworten Sie erst, wenn klar ist, was Sie zusichern.
Nicht betroffen heißt nicht unbeteiligt
Wer an Fahrzeughersteller, Kliniken, Stadtwerke oder Logistiker liefert, bekommt deren Anforderungen weitergereicht. Wer vorbereitet ist, macht daraus ein Verkaufsargument.
Fragebogen vom Auftraggeber auf dem Tisch?
Bevor Sie antworten: Wir ordnen ein, was verlangt wird und was Sie damit zusichern. Antwort innerhalb eines Werktags.
Seit Dezember 2025 in Kraft – die Schonfrist ist vorbei.
Die gesetzliche Registrierungsfrist endete am 6. März 2026. Das BSI hat Nachmeldungen bis Ende Juli ohne Sanktionen hingenommen – diese Phase ist abgelaufen, die Pflicht besteht weiter.
Was wann gilt
Deutschland hat die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Es hat das BSI-Gesetz neu gefasst.
Quellen: BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2UmsuCG, Veröffentlichungen des BSI. Stand: Oktober 2026.
Was auf dem Spiel steht
Das BSI rechnet mit rund 29.500 betroffenen Unternehmen und Einrichtungen. Bis Ende Mai 2026 hatten sich rund 18.500 registriert.
Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Dazu kommt die Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.
Vier Pflichten, die jede betroffene Einrichtung erfüllen muss.
Die Registrierung ist der kleinste Teil. Was das BSI im Ernstfall sehen will, sind umgesetzte Maßnahmen, ein funktionierender Meldeweg und eine informierte Geschäftsleitung.
Registrieren
Beim BSI registrieren und Änderungen melden (§ 33 BSIG). Fällig war das bis 6. März 2026 – wer es versäumt hat, holt es jetzt nach.
Risiken managen
Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und dokumentieren – angemessen zum Risiko, nicht nach Checkliste.
Vorfälle melden
Erhebliche Sicherheitsvorfälle in drei Stufen an das BSI melden: nach 24 Stunden, nach 72 Stunden und nach einem Monat (§ 32 BSIG).
Leiten und lernen
Die Geschäftsleitung billigt die Maßnahmen, überwacht die Umsetzung und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 BSIG).
Die zehn Mindestmaßnahmen – und wie wir sie umsetzen.
Das Gesetz nennt Bereiche, keine Produkte. Gefordert ist ein Niveau, das zum Risiko passt – wir legen es mit Ihnen fest, setzen es um und belegen es.
01 Risikoanalyse und Sicherheitskonzept
Richtlinien, Risikoanalyse und Verantwortlichkeiten – mit externem ISB oder als Grundlage für ISO 27001.
02 Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Meldekette, Rollen und Ablaufpläne. Erkennung rund um die Uhr über Managed Security Services.
03 Betrieb aufrechterhalten
04 Sicherheit der Lieferkette
Lieferanten bewerten, Anforderungen vertraglich festhalten – und die eigene Rolle als Zulieferer klären.
05 Sichere Beschaffung, Entwicklung, Wartung
Patch- und Schwachstellenmanagement, dazu regelmäßige Penetrationstests.
06 Wirksamkeit bewerten
07 Cyberhygiene und Schulung
08 Kryptografie und Verschlüsselung
Verschlüsselung von Geräten, Daten und Übertragung – mit Konzept statt einzelner Schalter.
09 Personal, Zugriff und Inventar
Berechtigungskonzepte, Inventar der Systeme, geregeltes On- und Offboarding.
10 MFA und Notfallkommunikation
Mehrfaktor-Anmeldung und gesicherte Kommunikation – geprüft im Microsoft 365 Security Check.
Wer was macht – und warum es kein NIS2-Zertifikat gibt.
NIS2 kennt keine Zertifizierung. Ein Siegel mit diesem Namen hat keine rechtliche Grundlage. Nachweisen lässt sich die Umsetzung trotzdem – mit Dokumentation, Audits und ISO 27001 als Rahmen.
UBESAFE
Ordnet ein, setzt um, dokumentiert und begleitet – technisch und organisatorisch. Wir sind keine Behörde und stellen kein NIS2-Zertifikat aus.
BSI
Nimmt Registrierungen und Meldungen entgegen, beaufsichtigt, kann Nachweise anfordern, Prüfungen anordnen und Bußgelder verhängen.
Ihr Auftraggeber
Legt fest, was er von Lieferanten verlangt, und prüft das per Fragebogen oder Audit – nach seinem Vertrag, nicht nach Gesetz.
Ihr Anwalt
Bewertet Grenzfälle verbindlich und gestaltet Vertragsklauseln. Wir liefern ihm die technische und organisatorische Grundlage.
Klarheit zum Festpreis: dokumentiert, begründet, belastbar.
Der Check gibt eine Richtung. Die Betroffenheitsprüfung liefert die Begründung, die vor Geschäftsführung und Auftraggeber trägt.
Was wir prüfen
Wir ordnen Ihr Unternehmen anhand Ihrer Unterlagen und eines Gesprächs ein – direkt nach Sektor und Größe und indirekt über Ihre wichtigsten Kundenbeziehungen.
Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Grenzfälle benennen wir offen – als konkrete Frage an Ihren Anwalt.
800 € netto – Festpreis je Gesellschaft
Ohne Nachträge und ohne Stundenzettel. Bei Unternehmensgruppen bewerten wir je Gesellschaft und nennen den Gesamtpreis vorab.
Ergebnisgespräch inklusive. Der Bericht dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern und Geschäftsführung.
Vom Check zum belastbaren Nachweis – in sechs Schritten.
Jeder Schritt endet mit einem Ergebnis, auf dem der nächste aufbaut. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob und wie es weitergeht.
1. NIS2-Check
Kostenlose Ersteinschätzung online – in drei Minuten, ohne Anmeldung.
2. Betroffenheitsprüfung
Dokumentierte Einordnung mit Pflichtenbild und Empfehlung – 800 € netto.
3. Registrierung
Wir bereiten die Angaben vor und begleiten die Registrierung im BSI-Portal.
4. GAP-Analyse
Internes Audit gegen § 30 BSIG: was steht, was fehlt, was zuerst kommt.
5. Umsetzung
Organisation und Technik aus einer Hand – Richtlinien, Meldekette, Backup, Awareness, Erkennung.
6. Laufend nachweisen
Externer ISB, Reviews und Berichte für die Geschäftsleitung – damit der Stand hält.
Kundenstimme Informationssicherheit
Die UBESAFE ist bei uns beratend in den Themenbereichen der Informationssicherheit und IT-Security tätig. Sie bieten bedarfsgerechte Lösungen im Bereich der IT-Infrastruktur und der IT-Security an. Ihre Ansätze haben es uns geholfen, unsere Systeme zu verbessern und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Durch die Beratung und praktische Unterstützung konnten wir nicht nur unsere Sicherheitsstandards erhöhen, sondern auch unsere Prozesse effizienter gestalten. Seit Beginn unserer Zusammenarbeit haben wir eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufgebaut. Wir freuen uns weiterhin auf eine weitere erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
Kim Scholz und Tobias Strunk
ISB-Team, ITU consult
Unternehmen, die UBESAFE vertrauen
Ein Ausschnitt der Kund:innen, die wir laufend betreuen.
Alexander Brütsch über NIS2
Die gefährlichste NIS2-Antwort, die ich höre, ist „betrifft uns nicht“. Nach Sektor und Größe stimmt sie oft – und ist trotzdem falsch, weil der wichtigste Kunde betroffen ist und seine Pflichten weitergibt. Dann kommt der Fragebogen mit kurzer Frist, und im Rahmenvertrag steht ein Auditrecht, das niemand gelesen hat.
Wir prüfen deshalb beides: direkt und über die Lieferkette. Und weil wir als Managed Service Provider selbst unter NIS2 fallen, wissen wir, was Umsetzung im Alltag heißt – nicht als Papier, sondern als Meldekette, Backup und Berechtigungskonzept, die im Ernstfall funktionieren.
Alexander Brütsch
Geschäftsführer und CISO, UBESAFE GmbH
NIS2 im Mittelstand: Betroffenheit, Pflichten, Umsetzung
NIS2 ist die überarbeitete EU-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau, (EU) 2022/2555. In Deutschland setzt sie das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) um. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und hat das BSI-Gesetz neu gefasst. Nach Schätzung des BSI fallen rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen darunter – erstmals in großer Zahl der Mittelstand.
Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von Sektor und Größe ab. Erfasst sind 18 Sektoren in zwei Anlagen des BSI-Gesetzes, ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Mindestens so wichtig ist der indirekte Weg: Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern und geben ihre Anforderungen per Vertrag an Zulieferer und Dienstleister weiter – mit Fragebogen, Auditrecht und Meldepflicht. Eine NIS2-Betroffenheitsprüfung klärt beide Wege und dokumentiert das Ergebnis.
Für betroffene Einrichtungen gelten vier Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30 BSIG mit zehn Mindestmaßnahmen, Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat sowie die Verantwortung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. UBESAFE verbindet die organisatorische Seite – internes Audit, externer ISB, KI-Governance – mit der technischen Umsetzung in Microsoft 365, Backup, Netzwerk und Erkennung. Für kleinere Unternehmen ist cert+ ein schlanker Einstieg in den Basisschutz. Begriffe erklärt das Glossar.
Verankert in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg, bundesweit tätig – und für die Standorte unserer Kund:innen weltweit.
Häufige Fragen zu NIS2
Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Das hängt von Sektor und Größe ab. Erfasst sind Unternehmen aus den Sektoren der Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Dienste wie DNS oder qualifizierte Vertrauensdienste sind unabhängig von der Größe erfasst. Eine erste Einordnung gibt der kostenlose NIS2-Check auf dieser Seite.
Wir haben weniger als 50 Mitarbeitende – sind wir raus?
Direkt meist ja, sofern Umsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. € liegen und Sie keinen größenunabhängigen Dienst anbieten. Indirekt nicht unbedingt: Beliefern Sie eine betroffene Einrichtung, gibt sie ihre Anforderungen per Vertrag an Sie weiter.
Was bedeutet indirekte Betroffenheit über die Lieferkette?
Betroffene Einrichtungen müssen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern. Das setzen sie über Verträge um: Fragebogen, Mindestmaßnahmen, Meldepflichten, Auditrechte. Gesetzlich sind Sie dann nicht verpflichtet – vertraglich schon.
Unser Auftraggeber verlangt einen NIS2-Fragebogen – was tun?
Nicht unter Zeitdruck ankreuzen. Jede Antwort wird zur Zusicherung, auf die sich der Kunde im Schadensfall beruft. Gleichen Sie die Fragen erst mit Ihrem tatsächlichen Stand ab und benennen Sie offene Punkte mit Umsetzungsplan – das wirkt seriöser als ein geschöntes Ja.
Was bedeutet ein Auditrecht im Lieferantenvertrag?
Ihr Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Prüfer darf prüfen, ob Sie die zugesicherten Maßnahmen umsetzen – mit Unterlagen, Interviews und Blick in die Systeme. Ein internes Audit vorab zeigt, wo Sie stehen, bevor es jemand anderes tut.
Die Registrierungsfrist ist vorbei – was jetzt?
Registrieren Sie sich umgehend. Die gesetzliche Frist nach § 33 BSIG endete am 6. März 2026, die Nachmeldephase des BSI am 31. Juli 2026. Die Pflicht besteht unverändert weiter; eine späte Registrierung ist besser als keine.
Wie läuft die Registrierung beim BSI ab?
In zwei Schritten: Zuerst wird ein Konto bei „Mein Unternehmenskonto“ angelegt, dafür ist ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig. Danach erfolgt die Registrierung im BSI-Portal mit Angaben zu Sektor, Größe und Ansprechpartnern. Wir bereiten die Angaben mit Ihnen vor.
Welche Fristen gelten bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen?
Erhebliche Sicherheitsvorfälle werden in drei Stufen an das BSI gemeldet: eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat (§ 32 BSIG). Das funktioniert nur mit einer vorab festgelegten Meldekette.
Was muss die Geschäftsführung persönlich tun?
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten, haftet sie gegenüber dem Unternehmen. Delegieren lässt sich die Umsetzung, nicht die Verantwortung.
Welche Bußgelder drohen?
Für besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 % – jeweils der höhere Betrag. Schon die versäumte Registrierung kann bis 500.000 € kosten.
Welche Maßnahmen verlangt § 30 BSIG?
Zehn Bereiche, von Risikoanalyse, Vorfallbewältigung und Backup über Lieferkette, Schwachstellenmanagement und Schulung bis zu Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Mehrfaktor-Anmeldung. Gefordert ist ein Niveau, das zum Risiko passt – keine festen Produkte.
Gibt es eine NIS2-Zertifizierung?
Nein. NIS2 kennt weder Zertifikat noch Siegel. Nachgewiesen wird die Umsetzung über Dokumentation, Audits und gegebenenfalls Prüfungen durch das BSI. Ein ISMS nach ISO 27001 ist ein guter Rahmen dafür.
Reicht ISO 27001 oder TISAX® für NIS2?
Beides deckt einen großen Teil der Maßnahmen ab, ersetzt aber nicht die Registrierung, die Meldepflichten und die Pflichten der Geschäftsleitung. Mit einem bestehenden ISMS ist der Weg zu NIS2 deutlich kürzer – wir gleichen ab, was fehlt.
Was kostet die NIS2-Betroffenheitsprüfung und was bekomme ich?
800 € netto als Festpreis je Gesellschaft. Sie erhalten eine dokumentierte Einordnung als PDF mit Begründung, Pflichtenbild und Empfehlung sowie ein Ergebnisgespräch. Vorliegende Kundenanforderungen aus der Lieferkette sichten wir mit.
Was unterscheidet den kostenlosen NIS2-Check von der Betroffenheitsprüfung?
Der Check ist eine Ersteinschätzung ohne Anmeldung auf Basis von sieben Angaben. Die Betroffenheitsprüfung bewertet Ihr Unternehmen mit Unterlagen, Gruppenstruktur und Kundenverträgen und dokumentiert das Ergebnis so, dass es gegenüber Geschäftsführung und Auftraggebern trägt.
Ist die Betroffenheitsprüfung eine Rechtsberatung?
Nein. Wir ordnen fachlich ein, ob und wie Sie betroffen sind, und benennen die Pflichten. Bei echten Grenzfällen sagen wir das offen und formulieren die Frage so, dass Ihr Anwalt sie schnell verbindlich beantworten kann.
Zählen Tochter- und Schwestergesellschaften mit?
Grundsätzlich ja. Für die Größe gilt die EU-KMU-Empfehlung, nach der Daten verbundener und Partnerunternehmen einbezogen werden. Ausnahmen sind möglich, etwa bei unabhängig betriebener IT – das muss begründet und dokumentiert sein.
Ist UBESAFE selbst von NIS2 betroffen?
Ja. Als Managed Service Provider fallen wir unter Anlage 1 des BSI-Gesetzes und haben die Anforderungen aus Artikel 21 der Richtlinie umgesetzt. Was wir empfehlen, wenden wir selbst an.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Die Betroffenheitsprüfung ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen erledigt, die Registrierung in wenigen Tagen. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt vom Ausgangsstand ab und läuft priorisiert nach Risiko – oft über mehrere Monate, mit den wirksamsten Schritten zuerst.
Was hat der Cyber Resilience Act mit NIS2 zu tun?
Der Cyber Resilience Act regelt Produkte mit digitalen Elementen, NIS2 die Sicherheit von Organisationen. Seit dem 11. September 2026 gelten für Hersteller Meldepflichten nach dem CRA. Wer Produkte herstellt und in einem NIS2-Sektor tätig ist, hat mit beidem zu tun.
Verwandte Leistungen für die NIS2-Umsetzung.
Die nächsten Schritte nach der Betroffenheitsprüfung – je nach Ausgangslage.
Internes Audit
Abweichungsanalyse gegen § 30 BSIG mit Maßnahmenplan – Festpreis, je nach Unternehmensgröße, Scope und Standorten zwischen 3.500 und 6.500 € netto.
Externer ISB
Benannte Verantwortung für Informationssicherheit mit Bestellurkunde – ohne interne Vollzeitstelle.
ISO 27001
Ein ISMS nach ISO 27001 deckt große Teile der NIS2-Maßnahmen ab und schafft den Nachweisrahmen.
Managed Security Services
Erkennung und Reaktion rund um die Uhr – die technische Grundlage für die 24-Stunden-Meldung.
Aus dem Security Blog: NIS2 in der Praxis
Lieferkette, Fallbeispiel und Meldepflichten – Einordnungen aus laufenden Projekten.
CRA-Meldepflicht ab 11. September 2026: 24 Stunden, 72 Stunden, 14 Tage – was jetzt zu tun ist
NIS2: Indirekte Betroffenheit über die Lieferkette – wenn der Hauptkunde betroffen ist
Fallbeispiel: „Wir fallen nicht unter NIS2“ – bis die Lieferantenkette ins Spiel kam
FALLBEISPIEL NIS2-BETROFFENHEITSPRÜFUNG Der Ausgangspunkt Ein Kunde hatte seinen Gesellschafter gefragt, ob das Unternehmen von NIS2 betroffen ist. Die Antwort: Nein. Auf den ersten Blick nachvollziehbar – die Gesellschaft verfolgt einen
Kostenloses Erstgespräch zu NIS2
- Antwort innerhalb eines Werktags.
- Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch – 30 Minuten.
- Klare Empfehlung und transparente Aufwandsschätzung.
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Ihre Ansprechpartner

Alexander Brütsch
Geschäftsführer, CISO

Stefan Wagner
Geschäftsführer
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