Cyber Resilience Act (CRA)

Strukturiert zur CRA-Konformität

Cyber Resilience Act (EU 2024/2847): Pflichten strukturieren, Prozesse aufbauen und Produkte fristgerecht konform machen – bevor die Fristen greifen.
Cyber Resilience Act

CRA-Readiness: Pflichten, Fristen & Umsetzung für Hersteller

UBESAFE macht den Cyber Resilience Act beherrschbar – von der Betroffenheitsanalyse über Security by Design, SBOM und Meldeprozesse bis zur technischen Dokumentation. Für Hersteller vernetzter Produkte aus Maschinenbau, IoT und Embedded-Entwicklung. Der Unterschied zu reiner Beratung: Unsere Techniker kennen nicht nur die CRA-Anforderungen, sondern die Systeme dahinter – von SBOM-Tools über Schwachstellen-Scanner und SIEM bis zur Härtung – und wissen, wie sie konfiguriert werden müssen. Wir liefern nicht nur die Analyse, sondern setzen auch um.

Typische Probleme sind Unklarheit über Betroffenheit und Produktklasse, fehlende SBOM- und Meldeprozesse sowie Zeitdruck bis zu den Stichtagen 11. September 2026 und 11. Dezember 2027 – im nächsten Abschnitt zeigen wir, welche CRA-Lücken in der Praxis am häufigsten auftreten.

Ihre Herausforderungen mit dem CRA

Unklare Betroffenheit & Produktklasse

Unklare Betroffenheit & Produktklasse

Fast jedes Produkt mit digitalen Elementen und Schnittstelle fällt unter den CRA – doch welche Produkte betroffen sind und ob Standard, Klasse I oder II gilt, ist oft unklar.

Sehr hoher Aufwand

Sehr hoher Aufwand

Security by Design, Konformitätsbewertung und Dokumentation greifen tief in Entwicklungs- und Qualitätsprozesse ein – neben dem Tagesgeschäft kaum zu stemmen.

Harte Fristen 2026/2027

Harte Fristen 2026/2027

Ab dem 11.09.2026 gelten 24h-Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen, ab dem 11.12.2027 die vollen Anforderungen inkl. CE – die Vorbereitung braucht Monate.

Fehlende SBOM & Prozesse

Fehlende SBOM & Prozesse

Ohne Software-Stückliste (SBOM), Schwachstellen- und Update-Prozesse über den Produktlebenszyklus ist CRA-Konformität nicht erreichbar.

Doku- & CE-Nachweisdruck

Doku- & CE-Nachweisdruck

Technische Dokumentation, Risikobewertung und Konformitätserklärung müssen belastbar vorliegen – die CE-Kennzeichnung wird zum Cybersecurity-Nachweis.

Fehlendes Know-how

Fehlendes Know-how

CRA-Anforderungen verbinden Produktentwicklung, Security und Regulatorik – Spezialwissen, das intern selten vollständig vorhanden ist.

KI-Code ohne Nachweise

KI-Code ohne Nachweise

Wenn KI-Assistenten und „Vibe Coding“ mitentwickeln, sind Herkunft, Lizenz und Abhängigkeiten oft unklar. Ein Git-Repo dokumentiert Änderungen – aber nicht die Nachweiskette, die der CRA für Security by Design und SBOM verlangt.

Support- & Update-Pflicht

Support- & Update-Pflicht

Der CRA verlangt Sicherheitsupdates über den gesamten festgelegten Supportzeitraum. Das bindet über Jahre Ressourcen und ist im Produktkalkulätion oft nicht eingeplant.

Fehlende harmonisierte Normen

Fehlende harmonisierte Normen

Die Standards, mit denen sich Konformität sauber nachweisen ließe, sind teils noch nicht fertig – das erschwert die Umsetzung und erfordert pragmatische, prüffeste Zwischenlösungen.

Unsere Lösung: CRA-Management mit klarer Struktur

UBESAFE nimmt Ihnen die Komplexität des Cyber Resilience Act ab. Wir verbinden strukturierte Bewertung, klare Prozesse und praxiserprobte Technik zu einem ganzheitlichen CRA-Management – nachvollziehbar, dokumentiert und revisionssicher.

CRA-Bewertung mit UBESAFE – auf Basis bewährter Blaupausen

Für die CRA-Bewertung und Dokumentation nutzt UBESAFE bewährte Vorlagen, Blaupausen und Prozesse aus ISO-27001- und NIS2-Projekten und überträgt sie auf die Anforderungen des Cyber Resilience Act. So starten Sie nicht bei null, sondern auf einer erprobten, prüffähigen Grundlage – ohne zusätzliche Software in Ihrem Haus.

bewerten

wir die Anwendbarkeit des Cyber Resilience Act auf Ihre Produkte

erfassen

Produkte, Komponenten und Lieferanten – inkl. Open-Source-Herkunft als Basis für SBOM und Lieferkettensicherheit

führen

eine strukturierte CRA-Gap-Analyse durch

dokumentieren

alle Ergebnisse revisionssicher

erstellen

einen konkreten Maßnahmenplan für Entwicklung, Prozesse und Technik

erhalten

klare Management-Reports und eine belastbare Grundlage für die CE-Vorbereitung – ohne zusätzlichen Aufwand im Tagesgeschäft.

Technische CRA-Umsetzung

Fehlen in Ihrer Umgebung noch Bausteine für die CRA-Konformität, schließt UBESAFE diese Lücken mit einem umfassenden Set an Lösungen. Wir liefern nicht nur die Bewertung, sondern auch die technische Umsetzung.

24/7 Endpoint-Schutz

24/7 Endpoint-Schutz

Managed Detection & Response überwacht Systeme rund um die Uhr – Sicherheitsereignisse werden erkannt, analysiert und eingedämmt, bevor sie eskalieren.

Awareness & Darknet

Awareness & Darknet

Sensibilisierte Entwickler- und Support-Teams plus Darknet-Monitoring – damit kompromittierte Zugänge und Leaks früh auffallen.

Patch & Schwachstellen

Patch & Schwachstellen

Strukturiertes Schwachstellen- und Patch-Management über den gesamten Produktlebenszyklus – Kernpflicht des CRA.

Produkt-Pentests

Produkt-Pentests

Gezielte Sicherheitstests Ihrer Produkte und Schnittstellen – Lücken finden, bevor Angreifer oder die Marktüberwachung es tun.

SIEM & Protokollierung

SIEM & Protokollierung

Zentrale Erfassung und Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse – Grundlage für Erkennung, Meldung und Nachweis.

Betrieb & Optimierung

Betrieb & Optimierung

Kontinuierlicher Betrieb, Reviews und Optimierung – damit Konformität nicht einmalig, sondern dauerhaft besteht.

UBESAFE setzt bei Audits und Managed Services primär auf Softwarelösungen aus Deutschland und der EU. So stellen wir sicher, dass technische Leistungsfähigkeit, Datenschutz und Compliance von Anfang an zusammenpassen.

Managed Service – modular oder ganzheitlich buchbar

Unser CRA-Management und die technischen Sicherheitsleistungen können Sie flexibel buchen. Sind in Ihrem Unternehmen bereits Security-Systeme im Einsatz, integriert sich UBESAFE in die vorhandene Infrastruktur und ergänzt nur die Bausteine, die wirklich fehlen.

FAQ Cyber Resilience Act

Fast sicher, wenn Ihr Produkt digitale Elemente und eine direkte oder indirekte Datenverbindung hat – vom vernetzten Gerät über Industriesteuerungen bis zur Software. Ausgenommen sind u. a. Medizinprodukte, Fahrzeuge und zivile Luftfahrt (dort gelten eigene Regelwerke) sowie nicht-kommerzielle Open-Source-Software. Verpflichtet sind Hersteller, daneben Importeure und Händler. Wir klären Betroffenheit und Produktklasse im CRA-Check.

Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und gilt gestuft: Ab dem 11. September 2026 greifen die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle (24h-Frühwarnung, 72h-Folgemeldung). Ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Anforderungen – neue Produkte dürfen dann nur noch CRA-konform mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Die Software Bill of Materials (SBOM) ist die vollständige Stückliste aller Software-Komponenten Ihres Produkts – vergleichbar mit einer Lieferantenliste, inklusive Drittanbieter- und Open-Source-Bestandteilen. Sie ist die Grundlage für wirksames Schwachstellenmanagement und Teil der technischen Dokumentation.

Gerade bei Open-Source-Komponenten reicht die reine Auflistung nicht: Herkunft, Projekt und Verantwortliche gehören geprüft, denn Software-Lieferketten wurden in der Vergangenheit gezielt unterwandert. Wir helfen Ihnen, nicht nur die SBOM aufzubauen, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit Ihrer Komponenten und Zulieferer zu bewerten – damit aus einer Liste echte Lieferkettensicherheit wird.

Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden, müssen grundsätzlich nicht rückwirkend bewertet werden. Achtung: Eine wesentliche Änderung nach dem Stichtag – etwa ein Update, das Sicherheitsprofil oder Zweckbestimmung verändert – löst die volle Konformitätspflicht aus. Reine Sicherheitsupdates zählen nicht dazu.

Nein – und seriös kann das kein Dienstleister versprechen. Die Konformitätsbewertung erfolgt je nach Produktklasse als Hersteller-Selbstbewertung oder durch eine notifizierte Stelle. UBESAFE macht Sie audit-ready: Wir bauen Prozesse, SBOM, Meldekette und Dokumentation auf und begleiten Sie durch die Bewertung.

Die BSI TR-03183 ist eine Technische Richtlinie des BSI, die Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte beschreibt und der Vorbereitung auf den Cyber Resilience Act dient. Sie gliedert sich in allgemeine Anforderungen (Teil 1), Software Bill of Materials/SBOM (Teil 2) und den Umgang mit Schwachstellenmeldungen (Teil 3) – also genau die Bausteine, die der CRA verlangt.

Besonders relevant für Sie: Über Modul H (TR-03183-H) lässt sich die CRA-Konformität auf Basis eines ISO/IEC-27001-konformen ISMS – etwa nach IT-Grundschutz – demonstrieren. Wer bereits ein ISMS betreibt oder aufbaut, kann diese Prozesse auf Produktentwicklung und Schwachstellenbehandlung ausweiten, statt bei null anzufangen. Genau hier setzen wir an: Wir bauen Ihr ISMS normgerecht auf und übertragen es auf die CRA-Anforderungen.

KI-Assistenten und „Vibe Coding“ beschleunigen die Entwicklung – erzeugen aber Code, dessen Herkunft, Abhängigkeiten und Lizenzlage oft niemand mehr vollständig kennt. KI zieht selbstständig Pakete nach und übernimmt teils unsichere Muster. Für den CRA ist das kritisch: Security by Design, eine vollständige SBOM und die Nachvollziehbarkeit jeder Komponente werden dadurch schwerer, nicht leichter.

Ein Git-Repository ist die Basis, reicht als Nachweis aber nicht aus: Es dokumentiert Änderungen, nicht aber Herkunft, Prüfung und Freigabe von KI-generiertem Code oder die daraus entstehende Lieferkette. Wir richten die nötigen Prozesse ein – von SBOM und Dependency-Prüfung bis zu Review- und Freigabepflichten – und regeln über unseren externen KI-Beauftragten die Governance für den KI-Einsatz in Ihrer Entwicklung.

Warum CRA mit UBESAFE?

Cyber Resilience Act

So läuft die Zusammenarbeit mit UBESAFE ab

Mit UBESAFE wissen Sie jederzeit, wo Sie stehen. Unser CRA-Vorgehen ist klar strukturiert, planbar und auf Ihr Tagesgeschäft abgestimmt.

1. Check

Betroffenheits- & Produktklassen-Check

Wir prüfen gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte unter den CRA fallen – inkl. Rollen (Hersteller, Importeur, Händler) und Produktklassen.

2. Analyse

CRA-Gap-Analyse

Abgleich Ihrer Entwicklung, Prozesse und Dokumentation mit den CRA-Anforderungen – klar priorisiert, ohne Interpretationsspielraum.

3. Maßnahmen

Maßnahmenempfehlung & Aktionsplan

Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Richtlinien und Entscheidungswegen – managementtauglich dokumentiert.

4. Umsetzung

Technische Umsetzung

SBOM-Aufbau, Schwachstellen- & Patch-Prozesse, Härtung, SIEM/Logging – Schließung der identifizierten Lücken.

5. Tests

Meldekette & Tests

Aufbau und Test der 24h/72h-Meldeprozesse – inkl. Ernstfall-Szenarien.

6. Kontinuität

Laufendes CRA-Management

Regelmäßige Reviews, Reports und Optimierungen – damit Konformität über den Produktlebenszyklus erhalten bleibt.

Kostenloses Erstgespräch

Ihre Ansprechpartner

Alexander Brütsch lehnt an einer Wand und lächelt in die Kamera

Alexander Brütsch

Geschäftsführung

Cyber Resilience Act

Stefan Wagner

Geschäftsführung

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Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist die erste EU-weite Verordnung mit verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – Hardware wie Software. Er verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler über den gesamten Produktlebenszyklus: Security by Design, Schwachstellen- und Update-Management, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung. Die Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026, die vollständige Anwendung ab dem 11. Dezember 2027.