Cyber Resilience Act (CRA)
Strukturiert zur CRA-Konformität
- Betroffenheit & Produktklassen – klar einordnen und planen
- Meldepflichten ab 11.09.2026 – 24h-Meldekette aufbauen und testen
- Security by Design, SBOM & Doku – bis 11.12.2027 umgesetzt
CRA-Readiness: Pflichten, Fristen & Umsetzung für Hersteller
UBESAFE macht den Cyber Resilience Act beherrschbar – von der Betroffenheitsanalyse über Security by Design, SBOM und Meldeprozesse bis zur technischen Dokumentation. Für Hersteller vernetzter Produkte aus Maschinenbau, IoT und Embedded-Entwicklung. Der Unterschied zu reiner Beratung: Unsere Techniker kennen nicht nur die CRA-Anforderungen, sondern die Systeme dahinter – von SBOM-Tools über Schwachstellen-Scanner und SIEM bis zur Härtung – und wissen, wie sie konfiguriert werden müssen. Wir liefern nicht nur die Analyse, sondern setzen auch um.
Typische Probleme sind Unklarheit über Betroffenheit und Produktklasse, fehlende SBOM- und Meldeprozesse sowie Zeitdruck bis zu den Stichtagen 11. September 2026 und 11. Dezember 2027 – im nächsten Abschnitt zeigen wir, welche CRA-Lücken in der Praxis am häufigsten auftreten.
Ihre Herausforderungen mit dem CRA
Unklare Betroffenheit & Produktklasse
Unklare Betroffenheit & Produktklasse
Sehr hoher Aufwand
Sehr hoher Aufwand
Harte Fristen 2026/2027
Harte Fristen 2026/2027
Fehlende SBOM & Prozesse
Fehlende SBOM & Prozesse
Doku- & CE-Nachweisdruck
Doku- & CE-Nachweisdruck
Fehlendes Know-how
Fehlendes Know-how
KI-Code ohne Nachweise
KI-Code ohne Nachweise
Support- & Update-Pflicht
Support- & Update-Pflicht
Fehlende harmonisierte Normen
Fehlende harmonisierte Normen
Unsere Lösung: CRA-Management mit klarer Struktur
- 1. Strukturierte CRA-BewertungKlare Einordnung Ihrer Betroffenheit, Produkte und Produktklassen (Standard, wichtig, kritisch) – ohne Interpretationsspielraum.
- 4. Meldekette & PSIRTAufbau und Test der 24h/72h-Meldeprozesse an ENISA und BSI – damit im Ernstfall alles greift.
- 2. Gap-AnalyseSystematischer Abgleich Ihrer Entwicklung, Prozesse und Dokumentation mit den CRA-Anforderungen – inkl. priorisierter Handlungsempfehlungen.
- 5. Technische UmsetzungSchwachstellen- und Patch-Management, Härtung, Monitoring und Protokollierung über den Produktlebenszyklus.
- 3. Security by Design & SBOMAnforderungen in Entwicklung und QS verankern, SBOM aufbauen und die Vertrauenswürdigkeit von Komponenten und Open-Source-Lieferketten prüfen.
- 6. Doku & CE-VorbereitungTechnische Dokumentation und Konformitätsunterlagen audit-ready – die Bewertung kritischer Klassen durch notifizierte Stellen begleiten wir.
CRA-Bewertung mit UBESAFE – auf Basis bewährter Blaupausen
bewerten
wir die Anwendbarkeit des Cyber Resilience Act auf Ihre Produkte
erfassen
Produkte, Komponenten und Lieferanten – inkl. Open-Source-Herkunft als Basis für SBOM und Lieferkettensicherheit
führen
eine strukturierte CRA-Gap-Analyse durch
dokumentieren
alle Ergebnisse revisionssicher
erstellen
einen konkreten Maßnahmenplan für Entwicklung, Prozesse und Technik
erhalten
klare Management-Reports und eine belastbare Grundlage für die CE-Vorbereitung – ohne zusätzlichen Aufwand im Tagesgeschäft.
Technische CRA-Umsetzung
24/7 Endpoint-Schutz
24/7 Endpoint-Schutz
Awareness & Darknet
Awareness & Darknet
Patch & Schwachstellen
Patch & Schwachstellen
Produkt-Pentests
Produkt-Pentests
SIEM & Protokollierung
SIEM & Protokollierung
Betrieb & Optimierung
Betrieb & Optimierung
UBESAFE setzt bei Audits und Managed Services primär auf Softwarelösungen aus Deutschland und der EU. So stellen wir sicher, dass technische Leistungsfähigkeit, Datenschutz und Compliance von Anfang an zusammenpassen.
Managed Service – modular oder ganzheitlich buchbar
Unser CRA-Management und die technischen Sicherheitsleistungen können Sie flexibel buchen. Sind in Ihrem Unternehmen bereits Security-Systeme im Einsatz, integriert sich UBESAFE in die vorhandene Infrastruktur und ergänzt nur die Bausteine, die wirklich fehlen.
CRA-Readiness-Paket
Betroffenheitsanalyse, Gap-Analyse, Meldeprozesse und Maßnahmenplan in einem vollumfänglichen Paket kombiniert.
Modular
Ergänzen einzelner Komponenten (z. B. SBOM-Prozess, Meldekette/PSIRT, Schwachstellen-Management, Pentest, SIEM).
FAQ Cyber Resilience Act
Ist mein Produkt vom Cyber Resilience Act betroffen?
Fast sicher, wenn Ihr Produkt digitale Elemente und eine direkte oder indirekte Datenverbindung hat – vom vernetzten Gerät über Industriesteuerungen bis zur Software. Ausgenommen sind u. a. Medizinprodukte, Fahrzeuge und zivile Luftfahrt (dort gelten eigene Regelwerke) sowie nicht-kommerzielle Open-Source-Software. Verpflichtet sind Hersteller, daneben Importeure und Händler. Wir klären Betroffenheit und Produktklasse im CRA-Check.
Welche Fristen gelten beim Cyber Resilience Act?
Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und gilt gestuft: Ab dem 11. September 2026 greifen die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle (24h-Frühwarnung, 72h-Folgemeldung). Ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Anforderungen – neue Produkte dürfen dann nur noch CRA-konform mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Was ist eine SBOM – und warum brauche ich sie?
Die Software Bill of Materials (SBOM) ist die vollständige Stückliste aller Software-Komponenten Ihres Produkts – vergleichbar mit einer Lieferantenliste, inklusive Drittanbieter- und Open-Source-Bestandteilen. Sie ist die Grundlage für wirksames Schwachstellenmanagement und Teil der technischen Dokumentation.
Gerade bei Open-Source-Komponenten reicht die reine Auflistung nicht: Herkunft, Projekt und Verantwortliche gehören geprüft, denn Software-Lieferketten wurden in der Vergangenheit gezielt unterwandert. Wir helfen Ihnen, nicht nur die SBOM aufzubauen, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit Ihrer Komponenten und Zulieferer zu bewerten – damit aus einer Liste echte Lieferkettensicherheit wird.
Müssen Bestandsprodukte nachgerüstet werden?
Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden, müssen grundsätzlich nicht rückwirkend bewertet werden. Achtung: Eine wesentliche Änderung nach dem Stichtag – etwa ein Update, das Sicherheitsprofil oder Zweckbestimmung verändert – löst die volle Konformitätspflicht aus. Reine Sicherheitsupdates zählen nicht dazu.
Stellt UBESAFE die CE-Kennzeichnung aus?
Nein – und seriös kann das kein Dienstleister versprechen. Die Konformitätsbewertung erfolgt je nach Produktklasse als Hersteller-Selbstbewertung oder durch eine notifizierte Stelle. UBESAFE macht Sie audit-ready: Wir bauen Prozesse, SBOM, Meldekette und Dokumentation auf und begleiten Sie durch die Bewertung.
Was ist die BSI TR-03183 – und hilft mir mein ISMS?
Die BSI TR-03183 ist eine Technische Richtlinie des BSI, die Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte beschreibt und der Vorbereitung auf den Cyber Resilience Act dient. Sie gliedert sich in allgemeine Anforderungen (Teil 1), Software Bill of Materials/SBOM (Teil 2) und den Umgang mit Schwachstellenmeldungen (Teil 3) – also genau die Bausteine, die der CRA verlangt.
Besonders relevant für Sie: Über Modul H (TR-03183-H) lässt sich die CRA-Konformität auf Basis eines ISO/IEC-27001-konformen ISMS – etwa nach IT-Grundschutz – demonstrieren. Wer bereits ein ISMS betreibt oder aufbaut, kann diese Prozesse auf Produktentwicklung und Schwachstellenbehandlung ausweiten, statt bei null anzufangen. Genau hier setzen wir an: Wir bauen Ihr ISMS normgerecht auf und übertragen es auf die CRA-Anforderungen.
Wir entwickeln selbst und nutzen KI-Coding – was heißt das für den CRA?
KI-Assistenten und „Vibe Coding“ beschleunigen die Entwicklung – erzeugen aber Code, dessen Herkunft, Abhängigkeiten und Lizenzlage oft niemand mehr vollständig kennt. KI zieht selbstständig Pakete nach und übernimmt teils unsichere Muster. Für den CRA ist das kritisch: Security by Design, eine vollständige SBOM und die Nachvollziehbarkeit jeder Komponente werden dadurch schwerer, nicht leichter.
Ein Git-Repository ist die Basis, reicht als Nachweis aber nicht aus: Es dokumentiert Änderungen, nicht aber Herkunft, Prüfung und Freigabe von KI-generiertem Code oder die daraus entstehende Lieferkette. Wir richten die nötigen Prozesse ein – von SBOM und Dependency-Prüfung bis zu Review- und Freigabepflichten – und regeln über unseren externen KI-Beauftragten die Governance für den KI-Einsatz in Ihrer Entwicklung.
Warum CRA mit UBESAFE?
- Wir kennen die Systeme, nicht nur die Normen – SBOM-Tools, Schwachstellen-Scanner, SIEM und Härtung richtig konfiguriert
- Prozesse + Technik aus einer Hand
- Keine Theorie, sondern umsetzbare Maßnahmen
- Managed Services statt Einmal-Projekt
- Erfahrung aus NIS2-, ISO 27001- und TISAX®-Projekten – Software & Betrieb „Made in Germany / EU“
So läuft die Zusammenarbeit mit UBESAFE ab
1. Check
Betroffenheits- & Produktklassen-Check
Wir prüfen gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte unter den CRA fallen – inkl. Rollen (Hersteller, Importeur, Händler) und Produktklassen.2. Analyse
CRA-Gap-Analyse
Abgleich Ihrer Entwicklung, Prozesse und Dokumentation mit den CRA-Anforderungen – klar priorisiert, ohne Interpretationsspielraum.3. Maßnahmen
Maßnahmenempfehlung & Aktionsplan
Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Richtlinien und Entscheidungswegen – managementtauglich dokumentiert.4. Umsetzung
Technische Umsetzung
SBOM-Aufbau, Schwachstellen- & Patch-Prozesse, Härtung, SIEM/Logging – Schließung der identifizierten Lücken.5. Tests
Meldekette & Tests
Aufbau und Test der 24h/72h-Meldeprozesse – inkl. Ernstfall-Szenarien.6. Kontinuität
Laufendes CRA-Management
Regelmäßige Reviews, Reports und Optimierungen – damit Konformität über den Produktlebenszyklus erhalten bleibt.Kostenloses Erstgespräch
- Wir melden uns innerhalb eines Werktages.
- Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch.
- Klare Empfehlung & transparentes Angebot - meist zum Festpreis
Ihre Ansprechpartner

Alexander Brütsch
Geschäftsführung

Stefan Wagner
Geschäftsführung
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Was ist der Cyber Resilience Act?
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist die erste EU-weite Verordnung mit verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – Hardware wie Software. Er verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler über den gesamten Produktlebenszyklus: Security by Design, Schwachstellen- und Update-Management, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung. Die Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026, die vollständige Anwendung ab dem 11. Dezember 2027.