Externer KI-Beauftragter – KI nutzen, Risiken steuern.
KI-Verzeichnis, Richtlinie, Freigabeprozess und Schulungen nach EU AI Act – für Unternehmen, die KI im Alltag einsetzen und dabei die Kontrolle behalten wollen.
- 35+ Jahre Erfahrung im Team
- DEKRA-zertifizierter KI-Beauftragter, zertifizierte ISB und eigene KI-Entwicklung im Haus
- Regelmäßiger Bericht an Geschäftsführung, ISB und Datenschutz
35+ Jahre
Erfahrung im Team
2 ISB
zertifiziert, im eigenen Team
DEKRA
zertifizierter KI-Beauftragter im Team
1 Werktag
bis zur Antwort auf Ihre Anfrage
Was der AI Act heute verlangt – und was noch kommt.
Betroffen ist jedes Unternehmen, das KI einsetzt: Als Betreiber zählt schon die Nutzung von ChatGPT oder Copilot im Arbeitsalltag. Stand: Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744.
Seit 02.02.2025 · KI-Kompetenz
Art. 4: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern – seit 27.07.2026 in entschärfter Fassung, aber nicht abgeschafft.
Seit 02.02.2025 · Verbotene Praktiken
Art. 5: Bestimmte KI-Anwendungen sind untersagt, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Hier drohen die höchsten Bußgelder.
Seit 02.08.2025 · Große KI-Modelle
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – relevant für Sie bei Auswahl und Vertragsprüfung der Tools.
Seit 02.08.2026 · Transparenz
Art. 50: Chatbots mit Kundenkontakt und KI-erzeugte Inhalte müssen erkennbar sein – je nach Rolle als Anbieter oder Betreiber.
Ab 02.12.2027 · Hochrisiko-KI
Anhang III, etwa KI in Personalauswahl, Bildung oder Kreditwürdigkeitsprüfung. Verschoben durch die Verordnung (EU) 2026/1744.
Ab 02.08.2028 · KI in Produkten
Anhang I: KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte, etwa in Medizinprodukten. Ebenfalls verschoben.
KI ist längst im Unternehmen – die Kontrolle oft nicht.
Diese Sorgen hören wir in fast jedem Erstgespräch. Sie sind berechtigt – und lösbar.
„Wir wissen nicht, wer schon KI nutzt.“
Schatten-KI ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Ein KI-Verzeichnis mit klarem Freigabeprozess macht sichtbar, was läuft – ohne die Nutzung abzuwürgen.
„Landen unsere Kundendaten in fremden Modellen?“
Ohne geprüfte Konfiguration und klare Regeln: möglich. Wir prüfen Tools und Verträge auf Datenschutz und Sicherheit – bevor etwas passiert.
„Der AI Act klingt nach Bußgeldern.“
Die höchsten Bußgelder betreffen verbotene Praktiken und Hochrisiko-KI. Wer seine KI-Systeme kennt und einordnet, hat den größten Teil im Griff.
„Niemand hat Zeit, das zu verantworten.“
Genau dafür gibt es die externe Rolle: Wir steuern das Governance-System und qualifizieren Ihre Verantwortlichen – statt einer neuen Vollzeitstelle.
„Was, wenn die KI falsch entscheidet?“
Kontroll- und Freigabeverfahren legen fest, wer prüft, eingreift und ein System stoppt – bevor Schaden entsteht.
„Die Geschäftsführung fragt – wir haben keine Antwort.“
Ein regelmäßiger Bericht an Geschäftsführung, ISB und Datenschutz liefert genau diese Antwort: Status, Risiken, nächste Schritte.
Welche KI läuft bei Ihnen schon?
Im Erstgespräch klären wir, welche KI-Systeme im Einsatz sind und welche Pflichten daraus folgen.
KI steuern statt verbieten – mit geprüftem Ergebnis.
Ein generelles KI-Verbot treibt die Nutzung in private Konten – genau dort entsteht Schatten-KI. Wir setzen auf klare Regeln: welche Tools freigegeben sind, welche Daten hineindürfen und wer die Ergebnisse prüft.
Unser Grundsatz aus der eigenen KI-Entwicklung: KI-Ergebnisse werden nie ungeprüft übernommen. Definierter Input, nachvollziehbarer Output, verantwortliche Freigabe – das ist der Kern jeder Richtlinie, die wir schreiben.
Weil Informationssicherheit, Datenschutz und KI bei UBESAFE zusammenarbeiten, entsteht keine Insellösung: Die KI-Governance setzt auf Ihrem ISMS auf, nicht daneben.
Was Ihr externer KI-Beauftragter übernimmt.
Richtlinien, Umsetzung und laufende Steuerung – abgestimmt auf Datenschutz, Informationssicherheit und Ihre Geschäftsprozesse.
KI-Verzeichnis
Ein vollständiges Verzeichnis aller KI-Systeme im Unternehmen – aufgebaut, gepflegt und aktuell gehalten.
Risikoeinstufung
Jedes KI-System wird nach den Risikoklassen des AI Act eingeordnet, mit Begründung und Folgepflichten.
Richtlinie und Freigabe
Eine verbindliche KI-Richtlinie mit klarem Freigabeprozess für neue Anwendungen.
Tools und Schatten-KI
Prüfung von Microsoft Copilot, ChatGPT und Fachanwendungen – und der KI, die niemand gemeldet hat.
Schulungen zur KI-Kompetenz
Schulungen für Mitarbeitende und Verantwortliche, dokumentiert als Maßnahme nach Art. 4.
Datenschutz und Lieferanten
Datenschutz-, Sicherheits- und Vertragsprüfung der eingesetzten KI-Dienste.
Risikoanalysen und DSFA
Unterstützung bei Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen für KI-Anwendungen.
Kontrolle und Eingriff
Wir legen fest, wer Ergebnisse prüft, eingreift und ein System im Ernstfall stoppt.
Laufende Steuerung
Änderungen, Vorfälle und neue KI-Anwendungen im Blick – mit regelmäßigem Bericht an die Geschäftsführung.
Wir steuern das System – Sie behalten die Kontrolle.
Ein externer KI-Beauftragter nimmt Ihnen nicht die gesamte Verantwortung ab. Die Aufsicht über kritische Entscheidungen bleibt im Unternehmen – wir qualifizieren und begleiten die Verantwortlichen dafür.
Das übernimmt Ihr externer KI-Beauftragter
Wir benennen Ihren KI-Beauftragten, bauen das Governance-System auf und halten es aktuell.
Keine Rechtsberatung – Auslegungsfragen zum AI Act klären wir gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Das bleibt bei Ihnen
Die Entscheidung über den KI-Einsatz bleibt im Unternehmen.
Die Aufsicht über kritische KI-Entscheidungen lässt sich nicht auslagern – wohl aber die Arbeit dahinter.
Zwei Modelle – Sie wählen, wie viel wir übernehmen.
In beiden Modellen benennen wir Ihren DEKRA-zertifizierten KI-Beauftragten. Der Unterschied liegt darin, wie die laufende Arbeit abgerechnet wird.
KI-Beauftragter als Rolle
Wir stellen die Rolle, Sie setzen mit eigenen Verantwortlichen um.
Einführung – Bestandsaufnahme, Richtlinie, Erstschulung – einmalig nach Aufwand.
KI-Beauftragter im Mandat
Wir übernehmen die laufende Arbeit mit festem Stundenkontingent.
Einführung einmalig nach Aufwand. Preisfrage? Am Telefon geht es schneller: 05362 9752850.
Sauber geregelt, von Anfang an.
Diese Punkte gehören in jeden Vertrag über einen externen KI-Beauftragten – transparent und nachvollziehbar.
Aufgaben und Abgrenzung
Was die Rolle umfasst und was ausdrücklich nicht – inklusive der Klarstellung: keine Rechtsberatung.
Zugriffs- und Informationsrechte
Welche Systeme, Verträge und Dokumente wir einsehen, um den KI-Einsatz bewerten zu können.
Vorgehen bei KI-Vorfällen
Wer wann informiert wird und wie wir einsteigen, wenn ein KI-System Fehler produziert.
Berichtslinie
Direkter Bericht an die Geschäftsführung – ohne Umweg über Zwischenebenen.
Verantwortungsmatrix
Klare Zuordnung zwischen Ihrem Unternehmen, UBESAFE, Datenschutz und ISB.
Vertraulichkeit
Geheimhaltung und, wo nötig, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
So starten wir Ihre KI-Governance.
In sechs Schritten vom ersten Gespräch zur laufenden Steuerung – Tempo und Umfang richten sich nach Ihrer Ausgangslage.
01 · Erstgespräch
Wir klären, wo KI heute eingesetzt wird und welche Fragen offen sind. Kostenlos und unverbindlich.
02 · Bestandsaufnahme
Welche Tools, Fachanwendungen und eigenen Lösungen laufen – freigegeben oder nicht.
03 · Einordnung
Risikoeinstufung je System nach AI Act, dazu Datenschutz- und Sicherheitsbewertung.
04 · Regeln
KI-Richtlinie, Freigabeprozess und Rollen – abgestimmt mit Geschäftsführung, ISB und Datenschutz.
05 · Schulung
Schulungen für Mitarbeitende und Verantwortliche, dokumentiert als Maßnahme zur KI-Kompetenz.
06 · Laufende Steuerung
Neue Anwendungen prüfen, Vorfälle begleiten, regelmäßig an die Geschäftsführung berichten.
Kundenstimme Informationssicherheit
Die UBESAFE ist bei uns beratend in den Themenbereichen der Informationssicherheit und IT-Security tätig. Sie bieten bedarfsgerechte Lösungen im Bereich der IT-Infrastruktur und der IT-Security an. Ihre Ansätze haben es uns geholfen, unsere Systeme zu verbessern und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Durch die Beratung und praktische Unterstützung konnten wir nicht nur unsere Sicherheitsstandards erhöhen, sondern auch unsere Prozesse effizienter gestalten. Seit Beginn unserer Zusammenarbeit haben wir eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufgebaut. Wir freuen uns weiterhin auf eine weitere erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
Kim Scholz und Tobias Strunk
ISB-Team, ITU consult
Unternehmen, die UBESAFE vertrauen
Ein Ausschnitt der Kund:innen, die wir laufend betreuen.
Alexander Brütsch über KI-Governance
KI verschwindet nicht, wenn man sie verbietet – sie wandert in private Konten. Deshalb fangen wir nicht mit Verboten an, sondern mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Was läuft, welche Daten fließen hinein, wer prüft das Ergebnis.
Wir entwickeln selbst mit KI und wissen, wo sie überzeugt und wo sie danebenliegt. Unser Grundsatz gilt deshalb auch für Sie: kein KI-Ergebnis ohne Prüfung durch Verantwortliche. Wer das sauber regelt, nutzt KI schneller – nicht langsamer.
Alexander Brütsch
Geschäftsführer und CISO der UBESAFE GmbH
Copilot, ChatGPT oder eigene Modelle?
Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was davon heute schon geregelt sein sollte.
Externer KI-Beauftragter für den Mittelstand
Ein externer KI-Beauftragter steuert den Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen: Er führt das KI-Verzeichnis, ordnet Systeme nach den Risikoklassen des EU AI Act ein, schreibt Richtlinie und Freigabeprozess und sorgt dafür, dass Mitarbeitende den Umgang mit KI lernen. UBESAFE benennt dafür einen DEKRA-zertifizierten KI-Beauftragten aus dem eigenen Team und übernimmt die Rolle als laufende Leistung – an der Seite Ihrer internen Verantwortlichen, nicht an ihrer Stelle. Die Verantwortung bleibt im Unternehmen; wir bringen Erfahrung, Richtlinien und die laufende Steuerung ein.
Der AI Act gilt gestaffelt. Die KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Verbote nach Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III greifen nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027. Bei Hochrisiko-KI kommen organisatorische Maßnahmen, kompetente Aufsicht, Protokollierung und die Meldung schwerwiegender Vorfälle hinzu.
KI-Governance funktioniert nicht isoliert. Sie setzt auf dem Informationssicherheits-Managementsystem auf, das ein externer ISB verantwortet, und lässt sich in ein ISMS nach ISO 27001 einbetten. Wer unter NIS2 fällt, behandelt KI-Dienste als Teil der Lieferkette. Die Schulung der Mitarbeitenden verbinden wir auf Wunsch mit Security Awareness, die technische Absicherung von Copilot mit dem Microsoft 365 Managed Service. Für größere Organisationen ergänzt der KI-Beauftragte einen externen CISO.
UBESAFE erbringt keine Rechtsberatung. Bei Auslegungsfragen zum AI Act arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen; die Abgrenzung ist vertraglich geregelt.
Verankert in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg, bundesweit tätig – und für die Standorte unserer Kund:innen weltweit.
Häufige Fragen zum externen KI-Beauftragten
Brauchen wir überhaupt einen KI-Beauftragten? Das ist doch keine Pflicht.
Eine Bestellpflicht wie beim Datenschutzbeauftragten gibt es nicht. Die Pflichten aus dem AI Act – KI-Kompetenz, Einordnung der Systeme, Transparenz, Aufsicht – gelten trotzdem. Jemand muss sie steuern; der externe KI-Beauftragte ist die pragmatische Antwort darauf – ohne eigene Vollzeitstelle.
Wir nutzen nur ChatGPT und Copilot. Betrifft uns der AI Act?
Ja. Als Betreiber von KI-Systemen gilt für Sie seit dem 2. Februar 2025 die Pflicht zu Maßnahmen für die KI-Kompetenz nach Art. 4 – auch bei Standard-Tools. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Inhalte oder setzen Chatbots im Kundenkontakt ein, kommen seit dem 2. August 2026 Transparenzpflichten hinzu.
Was hat der Digital Omnibus am AI Act geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Sie verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I) und fasst Art. 4 neu: Unternehmen müssen die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen. Abgeschafft ist die Pflicht nicht.
Drohen uns Bußgelder?
Die höchsten Bußgelder betreffen verbotene Praktiken: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen weitere Pflichten, etwa für Hochrisiko-KI, können bis zu 15 Mio. € oder 3 % kosten. Art. 4 selbst ist nicht bußgeldbewehrt – dokumentierte Maßnahmen zählen aber, wenn nach einem Schaden gefragt wird, was getan wurde.
Übernimmt UBESAFE die volle Verantwortung für unsere KI-Compliance?
Nein – und Vorsicht vor Anbietern, die das versprechen. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Geschäftsführung, die Aufsicht über kritische Entscheidungen bei qualifizierten Verantwortlichen im Unternehmen. Wir bauen und steuern das Governance-System, qualifizieren Ihre Verantwortlichen und begleiten Sie laufend.
Was unterscheidet UBESAFE von einer reinen Beratung?
Wir liefern nicht nur Richtlinien-PDFs. Wir entwickeln selbst mit KI, setzen Regeln technisch mit um, überwachen laufend Änderungen, Vorfälle und neue Anwendungen und berichten regelmäßig an Geschäftsführung, ISB und Datenschutz.
Wer ist bei UBESAFE für die Rolle zuständig?
Dominik Scherer ist DEKRA-zertifizierter KI-Beauftragter im UBESAFE-Team. Er arbeitet eng mit unseren zertifizierten ISB Laura Klinzmann und Ezahraa Djemai sowie mit Alexander Brütsch als CISO zusammen – so sind KI, Informationssicherheit und Management-Bericht aus einer Hand.
Bekommen wir eine Bestellurkunde wie beim Datenschutzbeauftragten?
Eine gesetzliche Bestellung wie beim Datenschutzbeauftragten sieht der AI Act nicht vor. Wir benennen den KI-Beauftragten verbindlich; Aufgaben, Befugnisse und Berichtslinie stehen im Vertrag. Damit ist die Rolle intern und gegenüber Prüfern klar dokumentiert.
Wie grenzt sich der KI-Beauftragte vom ISB und vom Datenschutzbeauftragten ab?
Der ISB verantwortet die Informationssicherheit, der Datenschutzbeauftragte den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der KI-Beauftragte steuert den Einsatz von KI-Systemen über beide Bereiche hinweg. Die drei Rollen arbeiten eng zusammen; den Datenschutzbeauftragten stellt UBESAFE über einen Partner.
Ist das auch eine Rechtsberatung?
Nein. Wir erbringen Governance-, Sicherheits- und Umsetzungsleistungen – keine Rechtsberatung. Bei Auslegungsfragen zum AI Act arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen; die Abgrenzung ist vertraglich klar geregelt.
Wie startet die Zusammenarbeit?
Mit einem kostenlosen Erstgespräch. Danach erfassen wir in einer Bestandsaufnahme, welche KI-Systeme im Einsatz sind, geben eine Ersteinschätzung zu Risikoklassen und Pflichten und schlagen einen konkreten Fahrplan vor. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang wir übernehmen.
Was kostet ein externer KI-Beauftragter?
Zwei Modelle: Als Rolle stellen wir den benannten KI-Beauftragten für 800 € netto im Monat, Ausarbeitung und Unterstützung rechnen wir nach Aufwand zu 135 € netto je Stunde ab. Im Mandat für 1.500 € netto im Monat sind sechs Stunden laufende Arbeit enthalten. Die Einführung rechnen wir in beiden Modellen einmalig nach Aufwand ab.
Welches Modell passt zu uns?
Die Rolle passt, wenn wenige KI-Tools im Einsatz sind und eigene Verantwortliche die Umsetzung tragen. Das Mandat lohnt sich, sobald regelmäßig neue Anwendungen zur Freigabe kommen, Berichte anstehen oder Schulungen nachgezogen werden – ab rund sechs Stunden laufender Arbeit im Monat ist es günstiger als die Rolle mit Abrechnung nach Aufwand.
Sollten wir KI-Tools einfach verbieten?
Ein generelles Verbot verlagert die Nutzung in private Konten – dort fehlt jede Kontrolle. Besser ist eine Liste freigegebener Tools mit klaren Regeln, welche Daten hineindürfen. Das senkt das Risiko und hält die Produktivität im Unternehmen.
Dürfen Mitarbeitende Kundendaten in KI-Tools eingeben?
Das hängt vom Tool, seiner Konfiguration und dem Vertrag ab. Eine im eigenen Microsoft-365-Tenant abgesicherte Lösung ist anders zu bewerten als ein privates Konto. Die KI-Richtlinie legt fest, welche Datenklassen in welches Tool dürfen – verständlich für alle Mitarbeitenden.
Was gilt seit August 2026 für Chatbots und KI-Texte?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50. Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können, und bestimmte KI-erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen. Welche Pflicht Sie trifft, hängt davon ab, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind.
Woran erkennen wir Hochrisiko-KI?
Hochrisiko-KI nach Anhang III betrifft bestimmte Einsatzbereiche, etwa Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritische Infrastruktur. Entscheidend ist der konkrete Zweck, nicht das Tool. Wir ordnen jedes System einzeln ein und dokumentieren die Begründung.
Wie hängt KI-Governance mit NIS2 und ISO 27001 zusammen?
KI-Dienste sind Werte und Lieferanten im ISMS und gehören in Risikoanalyse, Lieferantenmanagement und Schulung. Wer nach ISO 27001 arbeitet oder unter NIS2 fällt, verankert die KI-Governance dort – und kann später ein KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001 darauf aufbauen.
Bietet UBESAFE auch eigene KI-Lösungen an?
Ja. Wir betreiben ein eigenes KI-Modell auf Azure-Servern in Europa und stellen für allgemeine Aufgaben Instanzen großer KI-Anbieter bereit; vertraulich eingestufte Daten laufen nur über das eigene Modell. Die Rolle des KI-Beauftragten ist davon unabhängig: Wir bewerten jedes Tool nach denselben Regeln – auch Lösungen anderer Anbieter.
Arbeitet der KI-Beauftragte remote oder vor Ort?
Überwiegend remote, Workshops und Schulungen bei Bedarf auch vor Ort. Wir arbeiten aus Wolfsburg – bundesweit und für Kundenstandorte weltweit.
Die passende Ergänzung zu Ihrer KI-Governance.
KI-Governance wirkt am besten, wenn Informationssicherheit, Normen und Schulung mitziehen.
Externer ISB
Informationssicherheit als laufende Rolle – die Basis, auf der KI-Governance aufsetzt.
Security Awareness
Mitarbeitende im sicheren Umgang mit KI-Tools, Phishing und Daten schulen – praxisnah und dokumentiert.
ISO 27001
KI-Systeme im ISMS verankern: Werte, Lieferanten und Risiken an einer Stelle.
Antwort innerhalb eines Werktags.
Kostenloses Erstgespräch zum externen KI-Beauftragten
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