TISAX PROTOTYPENSCHUTZ
Für Engineering-Dienstleister, Testfahrzeug-Betreuer und
Entwicklungspartner der Automobilindustrie reicht das TISAX-Pflichtmodul
Informationssicherheit häufig nicht aus. Wer Zugriff auf
Fahrzeugprototypen oder streng vertrauliche Entwicklungsdaten hat,
benötigt zusätzlich das Modul Prototypenschutz – mit eigenen, sehr
konkreten Anforderungen.
Wofür das Modul
Prototypenschutz gilt
Prototypenschutz greift immer dann, wenn ein Unternehmen im Auftrag
eines OEMs mit Erlkönigen, Vorserienfahrzeugen, Konzeptfahrzeugen oder
streng vertraulichen Entwicklungsunterlagen in Berührung kommt. Typische
betroffene Rollen:
- Engineering- und Testdienstleister, die Prototypen im Feld
testen - Werkstätten und Karosseriebauer, die an Vorserienfahrzeugen
arbeiten - Fotografie- und Agenturdienstleister, die vor Markteinführung mit
Fahrzeugbildern arbeiten - Logistikpartner, die Prototypen transportieren
Die zentralen
Anforderungen im Überblick
Physischer Zugangsschutz. Räume und Flächen, in
denen Prototypen abgestellt oder bearbeitet werden, müssen gegen
unbefugten Zutritt abgesichert sein – üblich sind
Zugangskontrollsysteme, abschließbare Bereiche und dokumentierte
Besucherregelungen.
Sichtschutz. Prototypen dürfen nicht ungeschützt von
außen einsehbar sein – ein Punkt, der bei Testfahrten im öffentlichen
Raum, aber auch bei Werkstatt- und Lagerflächen mit Fensterfronten
relevant wird. Übliche Maßnahmen sind Sichtschutzfolien, Abdeckungen und
kontrollierte Testrouten.
Foto- und Aufnahmeverbote. Innerhalb geschützter
Bereiche gelten in der Regel strikte Regeln zum Fotografieren und
Filmen, auch für eigene Mitarbeitende – inklusive technischer und
organisatorischer Maßnahmen, um private Mobilgeräte einzuschränken.
Geheimhaltungsvereinbarungen und Awareness.
Mitarbeitende mit Prototypenzugriff müssen über die besonderen
Geheimhaltungspflichten informiert und regelmäßig sensibilisiert werden
– eine einmalige Unterschrift bei Vertragsbeginn reicht in der Praxis
nicht aus.
Dokumentierte Freigabeprozesse. Wer welchen Prototyp
zu welchem Zweck sehen oder bearbeiten darf, muss nachvollziehbar
freigegeben und protokolliert sein.
Der
Unterschied zum Pflichtmodul Informationssicherheit
Modul 1 (Informationssicherheit) behandelt IT- und organisatorische
Sicherheit weitgehend unabhängig vom physischen Objekt. Prototypenschutz
ergänzt das um sehr konkrete, räumliche und verhaltensbezogene
Anforderungen. Ein Unternehmen kann beim Modul Informationssicherheit
gut aufgestellt sein und trotzdem beim Prototypenschutz erheblichen
Nachholbedarf haben, weil physische Sicherheit bislang nie strukturiert
betrachtet wurde.
Warum
Prototypenschutz meist AL3 nach sich zieht
Da die Nachweise zum Prototypenschutz – Zugangskontrolle,
Sichtschutz, räumliche Gegebenheiten – sich kaum remote prüfen lassen,
verlangen OEMs für dieses Modul in der Regel Assessment Level 3 mit
Vor-Ort-Begehung. Wer das Modul frühzeitig einplant, sollte entsprechend
auch den höheren Aufwand für AL3 von Anfang an berücksichtigen – mehr
dazu im Artikel zu den TISAX Assessment
Levels.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauchen wir Prototypenschutz, wenn wir nur gelegentlich
Prototypen sehen? Das hängt von der konkreten Anforderung des
auftraggebenden OEMs ab, nicht von der Häufigkeit. Bereits einzelner,
aber vertraglich vorgesehener Zugriff auf Prototypen kann das Modul
erforderlich machen.
Reichen organisatorische Maßnahmen ohne bauliche
Veränderungen aus? In vielen Fällen lassen sich grundlegende
Anforderungen mit überschaubarem baulichem Aufwand erfüllen – etwa durch
Sichtschutzfolien statt struktureller Umbauten. Wie weit das reicht,
hängt von den konkreten räumlichen Gegebenheiten ab.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf ein
Prototypenschutz-Assessment? Da physische Maßnahmen oft
Vorlaufzeit benötigen (Beschaffung, Installation, Abnahme), sollte die
Vorbereitung frühzeitiger begonnen werden als bei einem reinen
Informationssicherheits-Assessment.
Prüft UBESAFE auch die physischen Gegebenheiten vor
Ort? Ja. Im Rahmen eines internen Audits lässt sich
der Prototypenschutz-Scope vor Ort einschätzen – organisatorisch und
räumlich – bevor der offizielle Prüfdienstleister das AL3-Assessment
durchführt.
Fazit
Prototypenschutz ist kein Zusatz, den man “mal eben mitmacht”,
sondern ein eigenständiger Anforderungsblock mit räumlichen und
verhaltensbezogenen Nachweisen, die frühzeitige Vorlaufzeit brauchen.
Wer den Bedarf früh erkennt, vermeidet, kurz vor einem OEM-Termin unter
Zeitdruck bauliche oder organisatorische Nachbesserungen umsetzen zu
müssen.
UBESAFE unterstützt Engineering-Dienstleister bei der
Vorbereitung auf das Modul Prototypenschutz – von der ersten
Einschätzung bis zur AL3-Begleitung. Vereinbaren Sie ein kostenloses
Erstgespräch.