NIS2 – Betroffenheit klären, Pflichten nachweisbar umsetzen.

Für Geschäftsführung und IT-Leitung im Mittelstand: Betroffenheitsprüfung, Lieferkette, Meldewege und technische Maßnahmen – aus einer Hand.

Symbol für NIS2-Beratung von UBESAFE

35+ Jahre

Erfahrung im Team – IT-Betrieb und Informationssicherheit

200+

betreute Kund:innen, laufend im Bestand

Artikel 21

UBESAFE selbst NIS2-konform aufgestellt – als Managed Service Provider

1 Stunde

Reaktion bei Critical, mit Techniker

Geltungsbereich

Wer unter NIS2 fällt – direkt oder über den Auftraggeber.

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSI-Gesetz ohne Übergangsfrist. Entscheidend sind Sektor und Größe – und für alle anderen die Frage, wen sie beliefern.

Besonders wichtige Einrichtung

Sektor mit hoher Kritikalität nach Anlage 1 BSIG – etwa Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur oder IT-Dienste für Unternehmen – und ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme.

Wichtige Einrichtung

Sektor aus Anlage 1 oder 2 – darunter Maschinenbau, Fahrzeugbau samt Zulieferern, Elektro, Chemie, Lebensmittel, Post und Logistik – ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme.

Unabhängig von der Größe

Einige Dienste sind immer erfasst, etwa DNS-Dienste, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdienste. Hier zählt allein die Tätigkeit, nicht die Zahl der Mitarbeitenden.

Unternehmensgruppen

Mitarbeitende und Umsatz verbundener Unternehmen zählen nach der EU-KMU-Empfehlung grundsätzlich mit. Ausnahmen sind möglich – die Begründung muss aber tragen.

IT-Dienstleister und MSP

Managed Services für Unternehmen stehen in Anlage 1. Wer ab mittlerer Größe Systeme für Kund:innen betreibt, ist selbst betroffen – so wie UBESAFE.

Über die Lieferkette

Nicht im Gesetz, aber im Vertrag: Betroffene Einrichtungen müssen ihre Lieferkette absichern und geben Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister weiter – mit Fristen, die sie selbst setzen.

NIS2-Check · kostenlos

Erste Einordnung in drei Minuten – ohne Anmeldung.

Sieben Fragen zu Sektor, Größe und Kundenbeziehungen. Das Ergebnis zeigt, ob Sie voraussichtlich direkt, über die Lieferkette oder nicht betroffen sind – und was als Nächstes zu tun ist.

NIS2-Check · 7 Fragen0 von 7 beantwortet
1In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?

Maßgeblich ist die Haupttätigkeit. Automobilzulieferer zählen zum Fahrzeugbau.

2Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?

Teilzeit anteilig. Für die Einordnung zählt das Unternehmen, nicht der einzelne Standort.

3Wie hoch ist der Jahresumsatz?
4Wie hoch ist die Jahresbilanzsumme?

Steht im Jahresabschluss. Umsatz und Bilanzsumme werden gemeinsam betrachtet.

5Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe?

Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, auch Beteiligungen ab 25 %.

6Beliefern Sie Kund:innen aus den Sektoren der Frage 1?

Zum Beispiel Fahrzeughersteller, Maschinenbauer, Kliniken, Stadtwerke, Logistiker oder IT-Dienstleister.

7Haben Kund:innen schon Sicherheitsnachweise verlangt?

Lieferantenfragebogen, Selbstauskunft, Auditrecht im Vertrag, Anforderungen in einer Ausschreibung.

Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Belastbar wird die Einordnung mit der dokumentierten Betroffenheitsprüfung.

Lieferkette

„Wir fallen nicht drunter“ – bis der Auftraggeber schreibt.

Viele Mittelständler sind nach Sektor und Größe nicht direkt erfasst. Ihre Kund:innen schon – und die müssen ihre Lieferkette absichern. Dann liegt ein Fragebogen mit kurzer Frist auf dem Tisch.

01 · Was im Vertrag steht

Was Auftraggeber verlangen

Betroffene Einrichtungen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu steuern. Das geben sie über Einkauf und Verträge an Sie weiter.

Fragebogen
Selbstauskunft zum Sicherheitsstand, oft mit Frist von wenigen Wochen
Auditrecht
Prüfung bei Ihnen – durch den Auftraggeber oder einen beauftragten Prüfer
Meldepflicht
Vorfälle so schnell melden, dass der Kunde seine 24-Stunden-Frist hält
Nachweise
Richtlinien, Notfallplan, Backup-Konzept, Schulungsnachweise

Rechtsgrundlage beim Auftraggeber: § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG – Sicherheit der Lieferkette.

02 · Was zwischen den Zeilen steht

Was es für Sie bedeutet

Die Klauseln wirken harmlos, solange nichts passiert. Im Ernstfall entscheiden sie, wer haftet und wer Lieferant bleibt.

Zusicherung
Jede Antwort im Fragebogen wird zur vertraglichen Zusicherung
Haftung
Ein Vorfall bei Ihnen wird beim Kunden zum Meldefall – mit Regressfrage
Weitergabe
Die Anforderungen gelten oft auch für Ihre eigenen Unterauftragnehmer
Auftrag
Ohne Nachweis kein Zuschlag – bei Ausschreibung und Vertragsverlängerung

Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Vertragsklauseln bewertet Ihr Anwalt – wir liefern die technische Grundlage.

Perspektiven

Wer im Unternehmen was über NIS2 wissen muss.

NIS2 ist kein reines IT-Projekt. Vier Rollen sind beteiligt – und jede stellt eine andere Frage.

01 · Geschäftsführung

Die Verantwortung lässt sich nicht delegieren

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten, haftet sie gegenüber dem Unternehmen.

02 · IT-Leitung

Zehn Maßnahmen, eine Meldekette

Risikoanalyse, Backup, Zugriffskontrolle, MFA, Protokollierung – und ein Meldeweg, der auch am Wochenende innerhalb von 24 Stunden funktioniert. Zählt nur, was nachweisbar umgesetzt ist.

03 · Einkauf und Vertrieb

Der Fragebogen kommt über den Vertrieb

Lieferantenselbstauskunft, Ausschreibungsunterlagen, neue Rahmenverträge: Hier entscheidet sich, ob Sie Lieferant bleiben. Antworten Sie erst, wenn klar ist, was Sie zusichern.

04 · Zulieferer und Dienstleister

Nicht betroffen heißt nicht unbeteiligt

Wer an Fahrzeughersteller, Kliniken, Stadtwerke oder Logistiker liefert, bekommt deren Anforderungen weitergereicht. Wer vorbereitet ist, macht daraus ein Verkaufsargument.

Fragebogen vom Auftraggeber auf dem Tisch?

Bevor Sie antworten: Wir ordnen ein, was verlangt wird und was Sie damit zusichern. Antwort innerhalb eines Werktags.

Fristen & Rechtsgrundlage

Seit Dezember 2025 in Kraft – die Schonfrist ist vorbei.

Die gesetzliche Registrierungsfrist endete am 6. März 2026. Das BSI hat Nachmeldungen bis Ende Juli ohne Sanktionen hingenommen – diese Phase ist abgelaufen, die Pflicht besteht weiter.

01 · Zeitleiste

Was wann gilt

Deutschland hat die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Es hat das BSI-Gesetz neu gefasst.

06.12.2025
NIS2UmsuCG in Kraft – Pflichten gelten ohne Übergangsfrist
06.01.2026
BSI-Portal für die Registrierung freigeschaltet
06.03.2026
Registrierungsfrist nach § 33 BSIG abgelaufen
31.07.2026
Nachmeldephase des BSI beendet – seither ohne Schonfrist

Quellen: BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2UmsuCG, Veröffentlichungen des BSI. Stand: Oktober 2026.

02 · Lage und Sanktionen

Was auf dem Spiel steht

Das BSI rechnet mit rund 29.500 betroffenen Unternehmen und Einrichtungen. Bis Ende Mai 2026 hatten sich rund 18.500 registriert.

Meldepflicht
24 Std. Erstmeldung · 72 Std. Meldung · 1 Monat Abschlussbericht (§ 32)
Besonders wichtig
Bußgeld bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtig
Bußgeld bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes
Registrierung
versäumt: Bußgeld bis 500.000 €

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Dazu kommt die Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.

Pflichten

Vier Pflichten, die jede betroffene Einrichtung erfüllen muss.

Die Registrierung ist der kleinste Teil. Was das BSI im Ernstfall sehen will, sind umgesetzte Maßnahmen, ein funktionierender Meldeweg und eine informierte Geschäftsleitung.

Registrieren

Beim BSI registrieren und Änderungen melden (§ 33 BSIG). Fällig war das bis 6. März 2026 – wer es versäumt hat, holt es jetzt nach.

Risiken managen

Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und dokumentieren – angemessen zum Risiko, nicht nach Checkliste.

Vorfälle melden

Erhebliche Sicherheitsvorfälle in drei Stufen an das BSI melden: nach 24 Stunden, nach 72 Stunden und nach einem Monat (§ 32 BSIG).

Leiten und lernen

Die Geschäftsleitung billigt die Maßnahmen, überwacht die Umsetzung und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 BSIG).

§ 30 BSIG

Die zehn Mindestmaßnahmen – und wie wir sie umsetzen.

Das Gesetz nennt Bereiche, keine Produkte. Gefordert ist ein Niveau, das zum Risiko passt – wir legen es mit Ihnen fest, setzen es um und belegen es.

01 Risikoanalyse und Sicherheitskonzept

Richtlinien, Risikoanalyse und Verantwortlichkeiten – mit externem ISB oder als Grundlage für ISO 27001.

02 Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Meldekette, Rollen und Ablaufpläne. Erkennung rund um die Uhr über Managed Security Services.

03 Betrieb aufrechterhalten

Backup und Wiederherstellung mit Test, Notfallplan und Krisenkommunikation.

04 Sicherheit der Lieferkette

Lieferanten bewerten, Anforderungen vertraglich festhalten – und die eigene Rolle als Zulieferer klären.

05 Sichere Beschaffung, Entwicklung, Wartung

Patch- und Schwachstellenmanagement, dazu regelmäßige Penetrationstests.

06 Wirksamkeit bewerten

Internes Audit mit Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan – prüft, ob Umgesetztes auch wirkt.

07 Cyberhygiene und Schulung

Security Awareness für Mitarbeitende, Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.

08 Kryptografie und Verschlüsselung

Verschlüsselung von Geräten, Daten und Übertragung – mit Konzept statt einzelner Schalter.

09 Personal, Zugriff und Inventar

Berechtigungskonzepte, Inventar der Systeme, geregeltes On- und Offboarding.

10 MFA und Notfallkommunikation

Mehrfaktor-Anmeldung und gesicherte Kommunikation – geprüft im Microsoft 365 Security Check.

Abgrenzung

Wer was macht – und warum es kein NIS2-Zertifikat gibt.

NIS2 kennt keine Zertifizierung. Ein Siegel mit diesem Namen hat keine rechtliche Grundlage. Nachweisen lässt sich die Umsetzung trotzdem – mit Dokumentation, Audits und ISO 27001 als Rahmen.

UBESAFE

Ordnet ein, setzt um, dokumentiert und begleitet – technisch und organisatorisch. Wir sind keine Behörde und stellen kein NIS2-Zertifikat aus.

BSI

Nimmt Registrierungen und Meldungen entgegen, beaufsichtigt, kann Nachweise anfordern, Prüfungen anordnen und Bußgelder verhängen.

Ihr Auftraggeber

Legt fest, was er von Lieferanten verlangt, und prüft das per Fragebogen oder Audit – nach seinem Vertrag, nicht nach Gesetz.

Ihr Anwalt

Bewertet Grenzfälle verbindlich und gestaltet Vertragsklauseln. Wir liefern ihm die technische und organisatorische Grundlage.

NIS2-Betroffenheitsprüfung

Klarheit zum Festpreis: dokumentiert, begründet, belastbar.

Der Check gibt eine Richtung. Die Betroffenheitsprüfung liefert die Begründung, die vor Geschäftsführung und Auftraggeber trägt.

01 · Leistung

Was wir prüfen

Wir ordnen Ihr Unternehmen anhand Ihrer Unterlagen und eines Gesprächs ein – direkt nach Sektor und Größe und indirekt über Ihre wichtigsten Kundenbeziehungen.

Sektor
Zuordnung nach Anlage 1 und 2 BSIG, einschließlich Nebentätigkeiten
Größe
Mitarbeitende, Umsatz, Bilanzsumme – mit verbundenen Unternehmen
Lieferkette
Sichtung vorliegender Kundenanforderungen und Vertragsklauseln
Pflichtenbild
Registrierung, Maßnahmen, Meldewege, Pflichten der Geschäftsleitung

Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Grenzfälle benennen wir offen – als konkrete Frage an Ihren Anwalt.

02 · Rahmen

800 € netto – Festpreis je Gesellschaft

Ohne Nachträge und ohne Stundenzettel. Bei Unternehmensgruppen bewerten wir je Gesellschaft und nennen den Gesamtpreis vorab.

Ergebnis
dokumentierte Einordnung als PDF mit Begründung und Empfehlung
Ihr Aufwand
ein Gespräch und wenige Unterlagen: Kennzahlen, Kundenanforderungen
Dauer
in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen
Danach
Registrierung begleiten, internes Audit oder externer ISB

Ergebnisgespräch inklusive. Der Bericht dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern und Geschäftsführung.

Ablauf

Vom Check zum belastbaren Nachweis – in sechs Schritten.

Jeder Schritt endet mit einem Ergebnis, auf dem der nächste aufbaut. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob und wie es weitergeht.

1. NIS2-Check

Kostenlose Ersteinschätzung online – in drei Minuten, ohne Anmeldung.

2. Betroffenheitsprüfung

Dokumentierte Einordnung mit Pflichtenbild und Empfehlung – 800 € netto.

3. Registrierung

Wir bereiten die Angaben vor und begleiten die Registrierung im BSI-Portal.

4. GAP-Analyse

Internes Audit gegen § 30 BSIG: was steht, was fehlt, was zuerst kommt.

5. Umsetzung

Organisation und Technik aus einer Hand – Richtlinien, Meldekette, Backup, Awareness, Erkennung.

6. Laufend nachweisen

Externer ISB, Reviews und Berichte für die Geschäftsleitung – damit der Stand hält.

Kundenstimme

Kundenstimme Informationssicherheit

Die UBESAFE ist bei uns beratend in den Themenbereichen der Informationssicherheit und IT-Security tätig. Sie bieten bedarfsgerechte Lösungen im Bereich der IT-Infrastruktur und der IT-Security an. Ihre Ansätze haben es uns geholfen, unsere Systeme zu verbessern und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Durch die Beratung und praktische Unterstützung konnten wir nicht nur unsere Sicherheitsstandards erhöhen, sondern auch unsere Prozesse effizienter gestalten. Seit Beginn unserer Zusammenarbeit haben wir eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufgebaut. Wir freuen uns weiterhin auf eine weitere erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.

Kim Scholz und Tobias Strunk
ISB-Team, ITU consult

Kim Scholz und Tobias Strunk, ISB-Team ITU consult, Kunden von UBESAFE
Vertrauen & Erfahrung

Unternehmen, die UBESAFE vertrauen

Ein Ausschnitt der Kund:innen, die wir laufend betreuen.

Logo Autovision, Kunde von UBESAFE
Logo Bildungszentrum Heimvolkshochschule Hustedt, Kunde von UBESAFE
Logo Delta Fluid, Kunde von UBESAFE
Logo Wolfsburg AG, Kunde von UBESAFE
Logo ITU consult, Kunde von UBESAFE
Logo DSD, Kunde von UBESAFE
Logo Arbeit und Leben, Kunde von UBESAFE
Logo awutec, Kunde von UBESAFE
Persönliches Fazit

Alexander Brütsch über NIS2

Die gefährlichste NIS2-Antwort, die ich höre, ist „betrifft uns nicht“. Nach Sektor und Größe stimmt sie oft – und ist trotzdem falsch, weil der wichtigste Kunde betroffen ist und seine Pflichten weitergibt. Dann kommt der Fragebogen mit kurzer Frist, und im Rahmenvertrag steht ein Auditrecht, das niemand gelesen hat.

Wir prüfen deshalb beides: direkt und über die Lieferkette. Und weil wir als Managed Service Provider selbst unter NIS2 fallen, wissen wir, was Umsetzung im Alltag heißt – nicht als Papier, sondern als Meldekette, Backup und Berechtigungskonzept, die im Ernstfall funktionieren.

Alexander Brütsch
Geschäftsführer und CISO, UBESAFE GmbH

Alexander Brütsch, Geschäftsführer der UBESAFE GmbH

NIS2 im Mittelstand: Betroffenheit, Pflichten, Umsetzung

NIS2 ist die überarbeitete EU-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau, (EU) 2022/2555. In Deutschland setzt sie das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) um. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und hat das BSI-Gesetz neu gefasst. Nach Schätzung des BSI fallen rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen darunter – erstmals in großer Zahl der Mittelstand.

Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von Sektor und Größe ab. Erfasst sind 18 Sektoren in zwei Anlagen des BSI-Gesetzes, ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Mindestens so wichtig ist der indirekte Weg: Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern und geben ihre Anforderungen per Vertrag an Zulieferer und Dienstleister weiter – mit Fragebogen, Auditrecht und Meldepflicht. Eine NIS2-Betroffenheitsprüfung klärt beide Wege und dokumentiert das Ergebnis.

Für betroffene Einrichtungen gelten vier Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30 BSIG mit zehn Mindestmaßnahmen, Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat sowie die Verantwortung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. UBESAFE verbindet die organisatorische Seite – internes Audit, externer ISB, KI-Governance – mit der technischen Umsetzung in Microsoft 365, Backup, Netzwerk und Erkennung. Für kleinere Unternehmen ist cert+ ein schlanker Einstieg in den Basisschutz. Begriffe erklärt das Glossar.

Verankert in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg, bundesweit tätig – und für die Standorte unserer Kund:innen weltweit.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu NIS2

Das hängt von Sektor und Größe ab. Erfasst sind Unternehmen aus den Sektoren der Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Dienste wie DNS oder qualifizierte Vertrauensdienste sind unabhängig von der Größe erfasst. Eine erste Einordnung gibt der kostenlose NIS2-Check auf dieser Seite.

Direkt meist ja, sofern Umsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. € liegen und Sie keinen größenunabhängigen Dienst anbieten. Indirekt nicht unbedingt: Beliefern Sie eine betroffene Einrichtung, gibt sie ihre Anforderungen per Vertrag an Sie weiter.

Betroffene Einrichtungen müssen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern. Das setzen sie über Verträge um: Fragebogen, Mindestmaßnahmen, Meldepflichten, Auditrechte. Gesetzlich sind Sie dann nicht verpflichtet – vertraglich schon.

Nicht unter Zeitdruck ankreuzen. Jede Antwort wird zur Zusicherung, auf die sich der Kunde im Schadensfall beruft. Gleichen Sie die Fragen erst mit Ihrem tatsächlichen Stand ab und benennen Sie offene Punkte mit Umsetzungsplan – das wirkt seriöser als ein geschöntes Ja.

Ihr Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Prüfer darf prüfen, ob Sie die zugesicherten Maßnahmen umsetzen – mit Unterlagen, Interviews und Blick in die Systeme. Ein internes Audit vorab zeigt, wo Sie stehen, bevor es jemand anderes tut.

Registrieren Sie sich umgehend. Die gesetzliche Frist nach § 33 BSIG endete am 6. März 2026, die Nachmeldephase des BSI am 31. Juli 2026. Die Pflicht besteht unverändert weiter; eine späte Registrierung ist besser als keine.

In zwei Schritten: Zuerst wird ein Konto bei „Mein Unternehmenskonto“ angelegt, dafür ist ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig. Danach erfolgt die Registrierung im BSI-Portal mit Angaben zu Sektor, Größe und Ansprechpartnern. Wir bereiten die Angaben mit Ihnen vor.

Erhebliche Sicherheitsvorfälle werden in drei Stufen an das BSI gemeldet: eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat (§ 32 BSIG). Das funktioniert nur mit einer vorab festgelegten Meldekette.

Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten, haftet sie gegenüber dem Unternehmen. Delegieren lässt sich die Umsetzung, nicht die Verantwortung.

Für besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 % – jeweils der höhere Betrag. Schon die versäumte Registrierung kann bis 500.000 € kosten.

Zehn Bereiche, von Risikoanalyse, Vorfallbewältigung und Backup über Lieferkette, Schwachstellenmanagement und Schulung bis zu Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Mehrfaktor-Anmeldung. Gefordert ist ein Niveau, das zum Risiko passt – keine festen Produkte.

Nein. NIS2 kennt weder Zertifikat noch Siegel. Nachgewiesen wird die Umsetzung über Dokumentation, Audits und gegebenenfalls Prüfungen durch das BSI. Ein ISMS nach ISO 27001 ist ein guter Rahmen dafür.

Beides deckt einen großen Teil der Maßnahmen ab, ersetzt aber nicht die Registrierung, die Meldepflichten und die Pflichten der Geschäftsleitung. Mit einem bestehenden ISMS ist der Weg zu NIS2 deutlich kürzer – wir gleichen ab, was fehlt.

800 € netto als Festpreis je Gesellschaft. Sie erhalten eine dokumentierte Einordnung als PDF mit Begründung, Pflichtenbild und Empfehlung sowie ein Ergebnisgespräch. Vorliegende Kundenanforderungen aus der Lieferkette sichten wir mit.

Der Check ist eine Ersteinschätzung ohne Anmeldung auf Basis von sieben Angaben. Die Betroffenheitsprüfung bewertet Ihr Unternehmen mit Unterlagen, Gruppenstruktur und Kundenverträgen und dokumentiert das Ergebnis so, dass es gegenüber Geschäftsführung und Auftraggebern trägt.

Nein. Wir ordnen fachlich ein, ob und wie Sie betroffen sind, und benennen die Pflichten. Bei echten Grenzfällen sagen wir das offen und formulieren die Frage so, dass Ihr Anwalt sie schnell verbindlich beantworten kann.

Grundsätzlich ja. Für die Größe gilt die EU-KMU-Empfehlung, nach der Daten verbundener und Partnerunternehmen einbezogen werden. Ausnahmen sind möglich, etwa bei unabhängig betriebener IT – das muss begründet und dokumentiert sein.

Ja. Als Managed Service Provider fallen wir unter Anlage 1 des BSI-Gesetzes und haben die Anforderungen aus Artikel 21 der Richtlinie umgesetzt. Was wir empfehlen, wenden wir selbst an.

Die Betroffenheitsprüfung ist in der Regel innerhalb von zwei Wochen erledigt, die Registrierung in wenigen Tagen. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt vom Ausgangsstand ab und läuft priorisiert nach Risiko – oft über mehrere Monate, mit den wirksamsten Schritten zuerst.

Der Cyber Resilience Act regelt Produkte mit digitalen Elementen, NIS2 die Sicherheit von Organisationen. Seit dem 11. September 2026 gelten für Hersteller Meldepflichten nach dem CRA. Wer Produkte herstellt und in einem NIS2-Sektor tätig ist, hat mit beidem zu tun.

Weiter mit

Verwandte Leistungen für die NIS2-Umsetzung.

Die nächsten Schritte nach der Betroffenheitsprüfung – je nach Ausgangslage.

01 · Prüfen

Internes Audit

Abweichungsanalyse gegen § 30 BSIG mit Maßnahmenplan – Festpreis, je nach Unternehmensgröße, Scope und Standorten zwischen 3.500 und 6.500 € netto.

02 · Verantwortung

Externer ISB

Benannte Verantwortung für Informationssicherheit mit Bestellurkunde – ohne interne Vollzeitstelle.

03 · Rahmen

ISO 27001

Ein ISMS nach ISO 27001 deckt große Teile der NIS2-Maßnahmen ab und schafft den Nachweisrahmen.

04 · Erkennen

Managed Security Services

Erkennung und Reaktion rund um die Uhr – die technische Grundlage für die 24-Stunden-Meldung.

Blog

Aus dem Security Blog: NIS2 in der Praxis

Lieferkette, Fallbeispiel und Meldepflichten – Einordnungen aus laufenden Projekten.

IT-Sicherheitsaudit mit Compliance-Prüfung und Risikobewertung

CRA-Meldepflicht ab 11. September 2026: 24 Stunden, 72 Stunden, 14 Tage – was jetzt zu tun ist

Der Cyber Resilience Act wird am 11. September 2026 zum ersten Mal scharf: Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen – 24 Stunden Frist, auch für Produkte, die längst auf dem Markt sind.
Schutzschild als Symbol für Cybersicherheit gegen globale Risiken

NIS2: Indirekte Betroffenheit über die Lieferkette – wenn der Hauptkunde betroffen ist

"Wir fallen nicht unter NIS2" – bis wir zeigten, aus welcher Ecke die Anforderung eigentlich kam. Warum die indirekte Betroffenheit über den Hauptkunden so oft übersehen wird.

Fallbeispiel: „Wir fallen nicht unter NIS2“ – bis die Lieferantenkette ins Spiel kam

FALLBEISPIEL NIS2-BETROFFENHEITSPRÜFUNG Der Ausgangspunkt Ein Kunde hatte seinen Gesellschafter gefragt, ob das Unternehmen von NIS2 betroffen ist. Die Antwort: Nein. Auf den ersten Blick nachvollziehbar – die Gesellschaft verfolgt einen

Kostenloses Erstgespräch zu NIS2

Ihre Ansprechpartner

Alexander Brütsch, Geschäftsführer der UBESAFE GmbH

Alexander Brütsch

Geschäftsführer, CISO

Stefan Wagner, Geschäftsführer der UBESAFE GmbH

Stefan Wagner

Geschäftsführer

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